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EU-Verordnung 261/2004: Flugentschädigung

Was regelt die EU-Fluggastrechteverordnung?

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Flugreisende bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung. Für die Anwendbarkeit ist insbesondere wichtig, wo der Flug startet und welche Airline den Flug ausführt.

Welche pauschalen Beträge gibt es?

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sind regelmäßig 250 €, 400 € oder 600 € pro Person vorgesehen. Flugstrecke, Verspätung und besondere Ausnahmen sind zu prüfen.

Welche Rechte bestehen neben einer Ausgleichszahlung?

Unter den jeweiligen Voraussetzungen bestehen Ansprüche auf Verpflegung, Hotel, Erstattung und alternative Beförderung. Diese sind von der Ausgleichszahlung zu unterscheiden.

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Rechtsgrundlage: Europäische Union – Fluggastrechte. Stand: November 2026. Die Angaben ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.