Flugverspätung: Entschädigung bis 600 €
Wann gibt es Geld bei einer Flugverspätung?
Wenn Sie Ihr Endziel mindestens drei Stunden später als geplant erreichen, kommt nach der EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung von 250 €, 400 € oder 600 € pro Person in Betracht. Maßgeblich sind Flugstrecke, Route, ausführende Fluggesellschaft und Ursache der Verspätung.
Wie viel Entschädigung steht mir zu?
- Bis 1.500 km: grundsätzlich 250 €.
- Mehr als 1.500 km innerhalb der EU und sonstige Flüge von 1.500 bis 3.500 km: grundsätzlich 400 €.
- Sonstige Flüge über 3.500 km: grundsätzlich 600 €. Bei einer Ankunftsverspätung zwischen drei und vier Stunden können hier 300 € gelten.
Wann entfällt der Anspruch?
Bei außergewöhnlichen Umständen, die auch durch zumutbare Maßnahmen nicht vermeidbar waren, kann die pauschale Ausgleichszahlung entfallen. Ein Anspruch auf Betreuung kann trotzdem bestehen.
Welche Belege brauche ich?
Bewahren Sie Flugnummer, Buchungsbestätigung, Boardingpass, Nachrichten der Airline und Quittungen auf.
Rechtsgrundlage: Europäische Union – Fluggastrechte. Stand: November 2026. Die Angaben ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.